Förderung E-Mobilität

Um die Dekarbonisierung des heimischen Verkehrssystems fortzusetzen, stellt das Bundesministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie (BMK) für das Jahr 2023
95 Millionen Euro für die Förderung der Elektromobilität zur Verfügung.

Energiedienstleistungen von Mobilize Power Solutions

Zusammen mit starken Partnern entwickelt Mobilize Power Solutions beyond automotive Dienstleistungen, bei denen die Energie im Mittelpunkt steht und dem Kunden signifikante Nutzen entstehen. Egal ob Sie Endverbraucher, Angestellter eines Unternehmens, oder Entscheider einer lokalen Kommune sind:

Mobilize Power Solutions beyond automotive bietet Ihnen auf Ihr Anforderungsprofil zugeschnittene Produkte und Services inkl. Förderungsberatung , die das Leben erleichtern und die Energiewende beschleunigen.

Was wird gefördert

Die E-Mobilitätsoffensive des Klimaschutzministeriums (BMK) wird auch im Jahr 2023 fortgesetzt.

Gefördert wird der Ankauf von Elektro-PKW der Klassen M1 und N1 sowie E-Mopeds, E-Motorräder und E-Leichtfahrzeuge, darüber hinaus kommunikationsfähige E-Ladeinfrastruktur.

FAQ

Private Ladeinfrastruktur wird mit 600 Euro für Wallboxen und mit 1.800 Euro für Gemeinschaftsanlagen in Mehrparteienhäusern gefördert.

Betriebliche Ladeinfrastruktur wird mit bis zu 30.000 Euro gefördert.

Die Förderung umfasst dabei die Wallbox selbst, sowie auch die Installation dieser Wallbox – egal ob Sie ein Installationspaket von Mobilize Power Solutions beyond automotive wählen oder sich selbst um die Installation kümmern. 

Die Förderung für Ladeinfrastruktur umfasst bis zu 50 % der Anschaffungskosten. 

Es gibt folgende Fälle zu unterscheiden:

  • Für eine Wallbox oder für ein intelligentes Ladekabel (mobile Ladestation) in einem Ein- oder Zweifamilienhaus gibt es bis zu 600 Euro Zuschuss.
  • Die Förderung für die Installation einer intelligenten, OCPP-fähigen bzw. kommunikationsfähigen Ladestation in einem Mehrfamilienhaus als Einzelanlage beläuft sich auf maximal 900 Euro.
  • Wird die OCPP-fähige Ladestation als Teil einer Gemeinschaftsanlage genutzt, so verdoppelt sich die Fördersumme auf bis zu 1.800 Euro. Die Anlage muss hier allerdings über ein Lastmanagement verfügen. 
    In diesem Fall sind auch die Kosten für die Errichtung der Basisinfrastruktur in Zusammenhang mit einer förderbaren Ladestation förderfähig.

Voraussetzung für die Förderung ist einerseits, dass die Wallbox kommunikationsfähig ist. Andererseits, dass Fahrzeuge bzw. Ladeinfrastruktur mit Strom aus erneuerbaren Energieträgern betrieben werden müssen.

Weitere Informationen finden Sie hier.

Die Fördereinreichung erfolgt online in einem zweistufigen Verfahren:

  • Schritt 1 ist die Online-Registrierung für die Ladeinfrastruktur.
  • Danach kann im Schritt 2 innerhalb von 36 Wochen nach Online-Registrierung der Antrag für die Förderung über die Online-Plattform gestellt werden. Dieser Antrag kann gestellt werden sobald die Ladeinfrastruktur (Wallbox / Installation) geliefert, installiert und bezahlt ist.

Weitere Informationen finden Sie hier.

Bei der Förderung für Betriebe wird unterschieden zwischen Einzelmaßnahmen und kombinierten Maßnahmen.

  • Zu den Einzelmaßnahmen zählt z. B. die Anschaffung von Ladeinfrastruktur, E-PKWs oder leichten Elektro-Nutzfahrzeugen. In diesem Fall kann die Antragstellung für die Förderung erst nach der Online-Registrierung sowie nach dem Kauf und der Zulassung der Fahrzeuge/Inbetriebnahme der Ladeinfrastruktur erfolgen. 
  • Zu den kombinierten Maßnahmen zählt die Anschaffung von schweren Nutzfahrzeugen, E-Sonderfahrzeugen und Ladeinfrastruktur sowie E-Zweiräder und E-Leichtfahrzeugen. In diesem Fall muss die Antragstellung für die Förderung vor der Umsetzung der Maßnahme erfolgen.

Gefördert werden öffentlich zugängliche und nicht öffentlich zugängliche fix installierte Ladestationen.

Für öffentliche Wallboxen (AC) beträgt die Förderhöhe 2.500 Euro. Für nicht öffentliche Ladestationen (AC) gibt es 900 Euro.  

Die Förderung für DC Ladestationen beträgt 10.000 Euro bzw. 15.000 Euro.

Die Ladeinfrastruktur muss kommunikationsfähig und in ein Lastmanagement integrierbar sein.
Die Integration eines Lastmanagements muss über die Kommunikationsstandards OCPP oder Modbus sichergestellt werden.

Alle öffentlich zugänglichen Ladepunkte müssen verpflichtend in das E-Control Register eingetragen werden und der Preis ist an der Ladestation oder im Web auszuweisen.

Weitere Informationen finden Sie hier.

Mobilize Power Solutions beyond automotive hat als Partner Österreichs führendes Unternehmen im Bereich Förderberatung und Förderabwicklung mit Schwerpunkt E-Mobilität. Kontaktieren Sie uns für ein kostenloses und unverbindliches Erstgespräch.

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