Zur Unterstützung Ihres Umstiegs auf elektrische Mobilität

Um den eingeschlagenen Kurs Richtung Dekarbonisierung des heimischen Verkehrssystems weiterzuführen, stellt das Bundesministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie (BMK) für das Jahr 2024
114,5 Millionen Euro für die Förderung der Elektromobilität zur Verfügung.

Finden Sie hier den Leitfaden E-Mobilität für private, sowie hier den Leitfaden für Betriebe.

Energiedienstleistungen von Mobilize Power Solutions

Zusammen mit starken Partnern entwickelt Mobilize Power Solutions beyond automotive Dienstleistungen, bei denen die Energie im Mittelpunkt steht und dem Kunden signifikante Nutzen entstehen. Egal ob Sie Endverbraucher, Angestellter eines Unternehmens, oder Entscheider einer lokalen Kommune sind:

Mobilize Power Solutions beyond automotive bietet Ihnen auf Ihr Anforderungsprofil zugeschnittene Produkte und Services inkl. Förderungsberatung , die das Leben erleichtern und die Energiewende beschleunigen.

Was wird gefördert

Die E-Mobilitätsoffensive des Klimaschutzministeriums (BMK) wird auch im Jahr 2024 fortgesetzt.

Gefördert wird der Ankauf von Elektro-PKW der Klassen M1 und N1 sowie E-Mopeds, E-Motorräder und E-Leichtfahrzeuge, darüber hinaus kommunikationsfähige E-Ladeinfrastruktur.

FAQ

Private Ladeinfrastruktur wird mit 600 Euro für eine kommunikationsfähige Wallboxen in einem Ein- oder Zweifamilienhaus, mit 900 Euro für intelligente kommunikationsfähige Ladestation als Einzelanlage in einem Mehrparteienhaus und mit 1.800 Euro für eine intelligente kommunikationsfähige Ladestation als Teil einer Gemeinschaftsanlage mit Lastmanagement bei Installation in einem Mehrparteienhaus.

Betriebliche öffentliche Ladeinfrastruktur wird mit bis zu 30.000 Euro und betriebliche nicht öffentlich zugängliche Ladeinfrastruktur wird mit bis zu 15.000 Euro gefördert.

Die Förderung umfasst dabei die Wallbox selbst, sowie auch die Installation dieser Wallbox – egal ob Sie ein Installationspaket von Mobilize Power Solutions beyond automotive wählen oder sich selbst um die Installation kümmern.

Die Förderung für Ladeinfrastruktur umfasst bis zu 50 % der Anschaffungskosten.

Es gibt folgende Fälle zu unterscheiden:

  • Für eine kommunikationsfähige Wallbox (Heimladestation) oder für ein kommunikationsfähiges intelligentes Ladekabel (mobile Ladestation) in einem Ein- oder Zweifamilienhaus gibt es bis zu 600 Euro Zuschuss.
  • Die Förderung für die Installation einer intelligenten, OCPP-fähigen bzw. kommunikationsfähigen Ladestation in einem Mehrfamilienhaus als Einzelanlage beläuft sich auf maximal 900 Euro.
  • Wird die OCPP-fähige Ladestation als Teil einer Gemeinschaftsanlage genutzt, so verdoppelt sich die Fördersumme auf bis zu 1.800 Euro. Die Anlage muss hier allerdings über ein Lastmanagement verfügen.
    In diesem Fall sind auch die Kosten für die Errichtung der Basisinfrastruktur in Zusammenhang mit einer förderbaren Ladestation förderfähig.

Voraussetzung für die Förderung ist einerseits, dass die Wallbox kommunikationsfähig ist. Andererseits, dass Fahrzeuge bzw. Ladeinfrastruktur mit Strom aus erneuerbaren Energieträgern betrieben werden müssen.

Weitere Informationen finden Sie hier.

Die Fördereinreichung erfolgt online in einem zweistufigen Verfahren:
  • Schritt 1 ist die Online-Registrierung für die Ladeinfrastruktur.
  • Danach kann im Schritt 2 innerhalb von 36 Wochen nach Online-Registrierung der Antrag für die Förderung über die Online-Plattform gestellt werden. Dieser Antrag kann gestellt werden, sobald die Ladeinfrastruktur (Wallbox / Installation) geliefert, installiert und bezahlt ist. Die Rechnung über die Ladeinfrastruktur darf zum Zeitpunkt der Antragstellung nicht älter als 9 Monate sein.
Weitere Informationen finden Sie hier.

Gefördert werden können E-Fahrzeuge und Ladeinfrastruktureinrichtungen. Der Antrag dafür wird nach Umsetzung der Maßnahme gestellt. Darüber hinaus können schwere E-Nutzfahrzeuge, E-Sonderfahrzeuge, E-Leichtfahrzeuge, E-Zweiräder und Ladeinfrastruktur gefördert werden. Der Antrag dafür wird vor Umsetzung der Maßnahme gestellt.

Gefördert werden öffentlich zugängliche und nicht öffentlich zugängliche fix installierte Ladestationen.

Für öffentliche Wallboxen (AC) beträgt die Förderhöhe 1.000 Euro. Für nicht öffentliche Ladestationen (AC) gibt es 500 Euro.

Die Förderung für öffentlich zugängliche DC-Ladestationen beträgt zw. 9.000 Euro und 30.000 Euro und für nicht öffentlich zugängliche zw. 3.000 Euro und 15.000 Euro.

Die Berechnung der Förderung erfolgt in Form einer Pauschale in Abhängigkeit der zur Verfügung gestellten Ladeleistung und beträgt maximal 30% der umweltrelevanten Investitionskosten (Nettobetrag). Für Großunternehmen ist die Förderung von E-Ladeinfrastruktur mit maximal 20% der umweltrelevanten Investitionsmehrkosten (Nettobetrag) begrenzt.

Die Ladeinfrastruktur muss kommunikationsfähig und in ein Lastmanagement integrierbar sein.
Die Integration eines Lastmanagements muss über die Kommunikationsstandards OCPP oder Modbus sichergestellt werden.

Alle öffentlich zugänglichen Ladepunkte müssen verpflichtend in das E-Control Register eingetragen werden und der Preis ist an der Ladestation oder im Web auszuweisen.

Weitere Informationen finden Sie hier.

Mobilize Power Solutions beyond automotive hat als Partner Österreichs führendes Unternehmen im Bereich Förderberatung und Förderabwicklung mit Schwerpunkt E-Mobilität. Kontaktieren Sie uns für ein kostenloses und unverbindliches Erstgespräch.

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